Die Stiftung Monheim der Stadtsparkasse Düsseldorf erlangte mit Anerkennungsurkunde der Bezirksregierung Düsseldorf vom 14. Novmber 2001 ihre Rechtsfähigkeit und verfolgt seitdem in Monheim am Rhein die Unterstützung gemeinnütziger Vereine und Institutionen im Rahmen der satzungsgemäßen Förderzwecke.
Die Stiftung Monheim der Stadtsparkasse Düsseldorf verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke auf den Gebieten
Fördermaßnahmen sind auf das Stadtgebiet Monheim am Rhein beschränkt.
Für vielfältige kulturelle, soziale, sportliche und andere gemeinnützige Zwecke können Anträge auf Förderung gestellt werden, sofern sie die Voraussetzungen Zuschussrichtlinien erfüllen. Für eine sachgerechte Vorbereitung des Förderverfahrens ist es erforderlich, dass Ihr Antrag für das Folgejahr vollständig bis zum 30. September des laufenden Jahres bei der Stiftung eingeht.
Nach Eingang prüft der Stiftungsvorstand alle Anträge auf deren Förderungsfähigkeit laut Stiftungssatzung und Stiftungsrichtlinien und legt diese zur Beratung und Beschlussfassung dem Kuratorium vor.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die an die erweiterten Stiftungszwecke angepassten Zuschussrichtlinien, für die voraussichtlich bis zum 30.09.2017 das Änderungsverfahren läuft, nach Abschluss des Verfahrens zum Download zur Verfügung gestellt werden.