Die Stiftung Monheim der Stadtsparkasse Düsseldorf erlangte mit Anerkennungsurkunde der Bezirksregierung Düsseldorf vom 14. November 2001 ihre Rechtsfähigkeit und verfolgt seitdem in Monheim am Rhein die Unterstützung gemeinnütziger Vereine und Institutionen im Rahmen der satzungsgemäßen Förderzwecke.
Die Stiftung Monheim der Stadtsparkasse Düsseldorf verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke auf den Gebieten
Fördermaßnahmen sind auf das Stadtgebiet Monheim am Rhein beschränkt.
Für vielfältige kulturelle, soziale, sportliche und andere gemeinnützige Zwecke können Anträge auf Förderung postalisch oder per E-Mail gestellt werden, sofern sie die Voraussetzungen der Zuschussrichtlinien erfüllen. Für eine sachgerechte Vorbereitung des Förderverfahrens ist es erforderlich, dass Ihr Antrag für das Folgejahr vollständig bis zum 30. September des laufenden Jahres bei der Stiftung eingeht. Für die Grundförderung kulturtreibender Vereine verlängert sich die Frist bis zum 31. März des Folgejahrs (≙Zuschussjahr).
Nach Eingang prüft der Stiftungsvorstand alle Anträge auf deren Förderungsfähigkeit laut Stiftungssatzung und Stiftungsrichtlinien und legt diese zur Beratung und Beschlussfassung dem Kuratorium vor.